Hat sich Audi der Bestechung schuldig gemacht?

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Wenn Audi und andere Hersteller Intendanten und Politikern Luxusfahrzeuge zu Konditionen zur Verfügung stellt, die den Rahmen jeder normalen Rabatt-Gewährung sprengen, ist dies mindestens im Grenzbereich zur Bestechung angesiedelt. Der Fall der aufgeflogenen und entlassenen RBB-Intendantin ist offenbar nur die Spitze des Eisbergs massiver Verstöße gegen gängige Compliance-Regeln. „Es ist dringend nötig, künftig von solch großzügigen Rabatten abzusehen“, sagt ein Compliance-Fachmann. „Wenn man es genau nimmt, haben sich Audi und andere Hersteller der Bestechung schuldig gemacht.“ Wie es aussieht, werden jetzt nach und nach weitere Fälle dieser Art öffentlich werden. Zwar versuchen die angefragten Sender, journalistische Recherchen zu unterlaufen, aber nützen dürfte dies nicht. So antwortet der NDR auf eine Anfrage der Welt: „Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns zu Vertragsdetails aus Gründen der Vertraulichkeit nicht äußern.“ Die Presseabteilung versteckt sich hinter Klauseln im Leasingverträgen, die sowohl den Autohersteller als auch den NDR zur Verschwiegenheit verpflichten. Auch der mit seiner Hyper-Moral auftretende Westdeutsche Rundfunk (WDR) verweist darauf, man sei „vertraglich verpflichtet, Vertragsdetails nicht an Dritte weiterzugeben“.

WebAutoBlog.com   Prof. Hans-U. Wiersch

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