Martin Winterkorn und Rupert Stadler werden keinen Schadenersatz zahlen müssen

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Wenn der VW-Konzern nun Schadenersatz von den beiden Führungskräften fordert, ist damit nicht wirklich die Erwartung verbunden, Geld zu erhalten. Tatsächlich ist diese medial groß angekündigte und kommentierte Forderung wohl nur dem Aktiengesetz geschuldet, um Aktionäre zufrieden zu stellen, die den Milliardenzahlungen in den USA nachweinen und ihre Dividende geschmälert hat.

Der Konzern ist rechtlich dazu verpflichtet, den verbrannten Milliarden nachzugehen und eine Schadenersatzzahlung zu versuchen. Voraussetzung für vollstreckbare Schadenersatzzahlungen ist in Deutschland in diesen Fällen allerdings ein Strafprozess mit erwiesener Schuld und einer Verurteilung.

Anders als in den USA sind Schadenersatzleistungen in Deutschland nur dann zu leisten, wenn ein Strafgericht den Schuldbeweis geführt hat. Wir erinnern uns an den Mordprozess O.J. Simpson. Im Strafprozess wurde Simpson mangels Beweises freigesprochen, im nachfolgenden Zivilprozess dann ohne Nachweis seiner Täterschaft zu rund 33 Millionen Dollar Schadenersatz an die Hinterbliebenen verurteilt. Das ist mit unserer Rechtslogik nicht nachvollziehbar.

Volkwagenintern hört man hinter vorgehaltener Hand, dass Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch in der Rolle des Aufklärers der „größte Heuchler im Volkswagen-Reich“ sei, wie es eine Führungskraft sagt. Er habe es damals abgelehnt, rund 250 Euro pro Fahrzeug zu investieren, um die schädlichen Abgase sicher auf das zulässige Maß zu reduzieren. Dass nun ein x-facher Preis pro Fahrzeug gezahlt wurde und noch gezahlt werden muss, sei allein dem damaligen Finanzchef anzulasten: Hans Dieter Pötsch. Dass nun ausgerechnet er den „Rächer der Geschädigten“ spiele, sei an Dreistigkeit nicht zu überbieten. aac/ Prof. Hans-U. Wiersch

VW-Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch Photo: Volkswagen

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